Art. 50 EU AI Act verlangt Offenlegung von KI-Interaktion, KI-Output und Deepfakes. Das Schweizer Recht kennt keine KI-spezifische Pflicht — Transparenz läuft über das revDSG. Mapping & Unterschiede.
Art. 5 AI Act verbietet acht KI-Praktiken abschließend. Die Schweiz kennt keine vergleichbare Liste — Schutz läuft über BV, DSG und Persönlichkeitsrecht.
Hochrisiko-KI nach Anhang III des EU AI Act hat im Schweizer Recht kein direktes Pendant. Wie sektorales CH-Recht und das DSG die Lücke füllen — und wo Unterschiede bleiben.
Wie übersetzt sich der "Deployer" aus Art. 3 Nr. 4 EU AI Act ins Schweizer Recht? Mapping auf Verantwortlichen und Auftragsbearbeiter (DSG), mit Unterschieden.